Wann liegt ein Ausnahmefall vor?
du mindestens 47 Jahre alt bist und
über eine langjährige, einschlägige Berufserfahrung im betroffenen Handwerk verfügst
Wenn du mindestens 20 Jahre in deinem Handwerk tätig bist, kann das Mindestalter von 47 Jahren auch verkürzt werden
Nachweise
Personalausweis oder Meldebescheinigung zum Nachweis des Alters
Gesellenbrief oder gleichwertiger Abschluss (z. B. Facharbeiterzeugnis)
lückenlose Nachweise der beruflichen Tätigkeit, z. B.:
Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen
Tätigkeitsnachweise mit Angabe der ausgeübten Arbeiten
ggf. Rentenversicherungsverlauf (bei Lücken in der Dokumentation)
Hinweise
Diese Ausnahme wird von vielen HWKs nur in Verbindung mit Beratungsgesprächen und/oder einem Fachgespräch zur Eignungsprüfung erteilt
Die HWK prüft den Antrag sorgfältig – ein Verweis aufs Alter alleine reicht nicht aus
Die Entscheidung erfolgt immer im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände
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Fazit - Ausnahmebewilligung bei fortgeschrittenem Alter
ab 47 Jahren ist eine Ausnahme grundsätzlich möglich
bei 20 Jahren Berufserfahrung auch schon unter 47 Jahren realistisch
Gesellenbrief + relevante Berufspraxis sind zwingend notwendig
du darfst mit der Ausnahme dauerhaft selbstständig tätig sein
kein Meistertitel, keine Ausbildung erlaubt
Eine Übersicht zu allen Ausnahmebewilligungen nach §8 HwO findest du hier.

Robin Otto-Tuti
Leiter Partner-Bewerbungen bei handly
Themen
Die wichtigsten Punkte des Artikels zusammengefasst
ab 47 Jahren ist eine Ausnahme grundsätzlich möglich
bei 20 Jahren Berufserfahrung auch schon unter 47 Jahren realistisch
Gesellenbrief + relevante Berufspraxis sind zwingend notwendig
du darfst mit der Ausnahme dauerhaft selbstständig tätig sein
du darfst keinen Meistertitel führen und keine Gesellen aubilden