Ausnahme möglich, wenn du
grundsätzlich die Voraussetzungen, um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, erfüllst (z.B. abgeschlossene Gesellenprüfung)
Aber:
keine Teilnahmeplätze in Vorbereitungskursen verfügbar
oder Meisterprüfungstermine liegen zu weit in der Zukunft
oder der nächste sinnvolle Durchgang dauert mehr als 2 Jahre
Unzumutbar ist in der Regel eine Wartezeit von 2 Jahren
Nachweise
Nachweis, dass die Wartezeit auf Kurse oder Prüfung unzumutbar ist
(nach gängiger Auslegung: mehr als 24 Monate bis zur nächsten realistischen Prüfungsmöglichkeit)Du musst nachweisen, dass du ernsthaft den Meistertitel anstrebst, aber daran nicht schuldhaft scheiterst
Du musst bereits über mehrjährige Berufserfahrung im Handwerk verfügen (z. B. als Geselle)
Benötigte Unterlagen
Ablehnungsschreiben oder Wartelistenplatz von Kursanbietern (z. B. HWK, Bildungszentren)
Offizielle Termintabellen oder Bestätigungen über Kurs-/Prüfungstermine
Nachweis, dass du dich aktiv um eine Teilnahme bemüht hast
Nachweis der fachlichen und organisatorischen Eignung zur Betriebsführung:
Gesellenbrief
Arbeitszeugnisse
Nachweis ausgeführter Arbeiten
ggf. Empfehlungsschreiben / Stellungnahmen
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Fazit - Unzumutbare Wartezeiten
Ausnahme möglich, wenn du zwar zur Meisterprüfung zugelassen wärst, aber mehr als 2 Jahre warten müsstest.
Unzumutbarkeit muss belegt werden, z. B. durch Wartelisten, fehlende Kurstermine oder offizielle Ablehnungen.
Du musst nachweisen, dass du den Meistertitel ernsthaft anstrebst, aber nicht schuldhaft verzögerst.
Mehrjährige Berufserfahrung und fachliche Eignung sind zwingend erforderlich.
Detaillierte Nachweise über Bemühungen, Qualifikation und Berufspraxis erhöhen die Erfolgschancen erheblich.
Eine Übersicht zu allen Ausnahmebewilligungen nach §8 HwO findest du hier.

Robin Otto-Tuti
Leiter Partner-Bewerbungen bei handly
Themen
Die wichtigsten Punkte des Artikels zusammengefasst
Ausnahme möglich, wenn du zwar zur Meisterprüfung zugelassen wärst, aber mehr als 2 Jahre warten müsstest.
Unzumutbarkeit muss belegt werden, z. B. durch Wartelisten, fehlende Kurstermine oder offizielle Ablehnungen.
Du musst nachweisen, dass du den Meistertitel ernsthaft anstrebst, aber nicht schuldhaft verzögerst.
Mehrjährige Berufserfahrung und fachliche Eignung sind zwingend erforderlich.
Detaillierte Nachweise über Bemühungen, Qualifikation und Berufspraxis erhöhen die Erfolgschancen erheblich.