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Hier findest du eine Übersicht zu allen Sonderregelungen aus §8 HwO, die als "unzumutbare Belastung" für das Ablegen der Meisterprüfung gelten und die Meisterpflicht aufheben. Wenn eine dieser Sonderregelung auf deinen Fall zutrifft, kannst du so auch ohne Meister deinen eigenen Betrieb gründen!
Folge einfach den Verlinkungen zu den Artikeln über die verschiedenen Ausnahmeregelungen nach §8 der Handwerksordnung. Dort findest du alle Informationen, die du brauchst, an einem Ort übersichtlich zusammengefasst. Welche Vorraussetzungen du für einen Antrag erfüllen musst, welche Dokumente und Nachweise du brauchst, Kosten und nützliche Tipps.
Befristete Ausnahmebewilligungen
Aktuelle oder drohende Arbeitslosigkeit, unzumutbare Wartezeiten für die Meisterprüfung oder eine Gelegenheit zur Betriebsübernahme: In diesen Fällen kannst du eine befristete Ausnahmebewilligung beantragen. Wenn die Meisterprüfung in deiner derzeitigen Situation eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, kannst du so auch ohne Meister deinen eigenen Handwerksbetrieb starten. Die Meisterprüfung musst du dann zu einem späteren Zeitpunkt abschließen. Alle Informationen, die du zu den befristeten Sonderregelungen nach §8 der Handwerksordnung brauchst, findest du in diesem Artikel!
Drohende Arbeitslosigkeit
Dein Betrieb streicht deine Stelle und du kannst nichts dafür? Dann kannst du dich auch ohne Meister selbstständig machen, wenn du nachweisen kannst, dass du keine vergleichbaren Stellenangebote in deiner Nähe findest.
Unzumutbare Wartezeiten
Du willst den Meister machen, aber alle Prüfungstermine in den nächsten zwei Jahren sind belegt? Dann kannst du einen Ausnahmeantrag wegen unzumutbarer Wartezeiten stellen. Dieser erlaubt es dir, für einen bestimmten Zeitraum auch ohne Meister dein eigenes Unternehmen zu gründen und zu führen. Den Meister machst du dann, sobald du einen Platz bekommst.
Gelegenheit zur Betriebsübernahme
Wenn du ein Angebot für eine Betriebsübernahme hast, ist das eine einmalige Gelegenheit. So ein Angebot kann nicht darauf warten, dass du zwei Jahre brauchst, um deine Meisterprüfung zu machen. Die Gelegenheit würde verstreichen, der Betrieb an jemand anderen gehen oder komplett geschlossen werden. Aus diesem Grund kannst du eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung beantragen, um auch ohne Meister deinen eigenen Handwerksbetrieb starten zu können.
Unbefristete Ausnahmebewilligungen
Eine unbefristete Ausnahmebewilligung kann verschiedene Gründe haben. Ein gleichwertiger Meistertitel, gesundheitliche Gründe, eine Spezialtätigkeit, fortgeschrittenes Alter, oder eine Gesamtbetrachtung deiner Umstände - das sind mögliche Gründe, für die du eine unbefristete Ausnahmebewilligung beantragen kannst. Alle Informationen, die du kennen solltest, sind in diesem Artikel zusammengefasst
Meistertitel oder gleichwertiger Abschluss in anderem Handwerk
Du bist Zimmerermeister und möchtest deine eigene Dachdeckerei gründen? Dann musst du nachweisen, dass du die fachlichen Qualifikationen eines Dachdeckermeisters hast. So kannst du ohne einen Meister im Dachhandwerk zu haben, deine eigene Dachdeckerei gründen. Alle Voraussetzungen, Nachweise und nützliche Tipps findest du hier!
Ausnahme wegen gesundheitlicher Gründe oder körperlicher Behinderung
Du möchtest einen eigenen Handwerksbetrieb gründen, kannst aber aus gesundheitlichen Gründen keine Meisterprüfung ablegen? In bestimmten Fällen ist genau dafür eine Ausnahme möglich. Wenn deine körperliche oder psychische Einschränkung die Teilnahme an der Meisterprüfung dauerhaft unzumutbar macht, kannst du eine unbefristete Ausnahmebewilligung erhalten. Hier erfährst du, was du dafür brauchst und was du mit dieser Ausnahme darfst – und was nicht.
Ausnahme zur Ausübung einer Spezialtätigkeit
Wenn du auf eine ganz bestimmte handwerkliche Tätigkeit spezialisiert bist, aber keinen Meister hast, kannst du dich mit dieser Ausnahmeregelung selbstständig machen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Ausnahmebewilligung für genau diese Spezialtätigkeit beantragen. Hier erfährst du, wann das möglich ist, welche Nachweise du brauchst und worauf du achten musst.
Ausnahmebewilligung bei fortgeschrittenen Alter
Für einen Gesellen mit langjähriger Berufserfahrung ist die Meisterprüfung oft eine Hürde. Zeitliche, finanzielle oder gesundheitliche Gründe machen es im höheren Lebensalter schwer, die Prüfung abzulegen. Deswegen gibt es die Ausnahmeregelung nach §8 HwO für Gesellen ab 47 Jahren oder mehr als 20 Jahren Berufserfahrung. Hier erfährst du, ob du für diese Regelung in Frage kommst, welche Nachweise du brauchst und worauf du achten musst.
Gesamtbetrachtung aller Umstände
Eine Option für atypische individuelle Sonderfälle. Wenn keine andere Ausnahmeregelung auf deinen speziellen Fall zutrifft, kannst du die “Gesamtbetrachtung aller Umstände” beantragen. Diese Option ermöglicht, dass familiäre, soziale und persönliche Faktoren in deinem Antrag berücksichtigt werden können. Wenn die Meisterprüfung aus verschiedensten privaten Gründen nachweislich nicht zumutbar ist, kann diese Ausnahmebewilligung greifen.
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Robin Otto-Tuti
Leiter Partner-Bewerbungen bei handly
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Übersicht über alle Ausnahmeregelungen:
Befristete Ausnahmebewilligungen
Unbefristete Ausnahmebewilligungen