Unzumutbare Belastung - Ausnahmebewilligung nach §8 HwO

Lesedauer

7 Min

Veröffentlicht

24. Juli 2025

§ 8 der Handwerksordnung ermöglicht es dir, ein zulassungspflichtiges wie das Dachdeckerhandwerk ohne Meistertitel selbstständig auszuüben, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Die Ablegung der Meisterprüfung ist für dich unzumutbar. 2. Du kannst die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten auf andere Weise nachweisen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen befristeten und unbefristeten Ausnahmebewilligungen.

Inhalt

Hier findest du eine Übersicht zu allen Sonderregelungen aus §8 HwO, die als "unzumutbare Belastung" für das Ablegen der Meisterprüfung gelten und die Meisterpflicht aufheben. Wenn eine dieser Sonderregelung auf deinen Fall zutrifft, kannst du so auch ohne Meister deinen eigenen Betrieb gründen!
Folge einfach den Verlinkungen zu den Artikeln über die verschiedenen Ausnahmeregelungen nach §8 der Handwerksordnung. Dort findest du alle Informationen, die du brauchst, an einem Ort übersichtlich zusammengefasst. Welche Vorraussetzungen du für einen Antrag erfüllen musst, welche Dokumente und Nachweise du brauchst, Kosten und nützliche Tipps.

Befristete Ausnahmebewilligungen

Aktuelle oder drohende Arbeitslosigkeit, unzumutbare Wartezeiten für die Meisterprüfung oder eine Gelegenheit zur Betriebsübernahme: In diesen Fällen kannst du eine befristete Ausnahmebewilligung beantragen. Wenn die Meisterprüfung in deiner derzeitigen Situation eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, kannst du so auch ohne Meister deinen eigenen Handwerksbetrieb starten. Die Meisterprüfung musst du dann zu einem späteren Zeitpunkt abschließen. Alle Informationen, die du zu den befristeten Sonderregelungen nach §8 der Handwerksordnung brauchst, findest du in diesem Artikel!


Drohende Arbeitslosigkeit

Dein Betrieb streicht deine Stelle und du kannst nichts dafür? Dann kannst du dich auch ohne Meister selbstständig machen, wenn du nachweisen kannst, dass du keine vergleichbaren Stellenangebote in deiner Nähe findest.

Unzumutbare Wartezeiten

Du willst den Meister machen, aber alle Prüfungstermine in den nächsten zwei Jahren sind belegt? Dann kannst du einen Ausnahmeantrag wegen unzumutbarer Wartezeiten stellen. Dieser erlaubt es dir, für einen bestimmten Zeitraum auch ohne Meister dein eigenes Unternehmen zu gründen und zu führen. Den Meister machst du dann, sobald du einen Platz bekommst.

Gelegenheit zur Betriebsübernahme

Wenn du ein Angebot für eine Betriebsübernahme hast, ist das eine einmalige Gelegenheit. So ein Angebot kann nicht darauf warten, dass du zwei Jahre brauchst, um deine Meisterprüfung zu machen. Die Gelegenheit würde verstreichen, der Betrieb an jemand anderen gehen oder komplett geschlossen werden. Aus diesem Grund kannst du eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung beantragen, um auch ohne Meister deinen eigenen Handwerksbetrieb starten zu können.


Unbefristete Ausnahmebewilligungen

Eine unbefristete Ausnahmebewilligung kann verschiedene Gründe haben. Ein gleichwertiger Meistertitel, gesundheitliche Gründe, eine Spezialtätigkeit, fortgeschrittenes Alter, oder eine Gesamtbetrachtung deiner Umstände - das sind mögliche Gründe, für die du eine unbefristete Ausnahmebewilligung beantragen kannst. Alle Informationen, die du kennen solltest, sind in diesem Artikel zusammengefasst


Meistertitel oder gleichwertiger Abschluss in anderem Handwerk

Du bist Zimmerermeister und möchtest deine eigene Dachdeckerei gründen? Dann musst du nachweisen, dass du die fachlichen Qualifikationen eines Dachdeckermeisters hast. So kannst du ohne einen Meister im Dachhandwerk zu haben, deine eigene Dachdeckerei gründen. Alle Voraussetzungen, Nachweise und nützliche Tipps findest du hier! 

Ausnahme wegen gesundheitlicher Gründe oder körperlicher Behinderung

Du möchtest einen eigenen Handwerksbetrieb gründen, kannst aber aus gesundheitlichen Gründen keine Meisterprüfung ablegen? In bestimmten Fällen ist genau dafür eine Ausnahme möglich. Wenn deine körperliche oder psychische Einschränkung die Teilnahme an der Meisterprüfung dauerhaft unzumutbar macht, kannst du eine unbefristete Ausnahmebewilligung erhalten. Hier erfährst du, was du dafür brauchst und was du mit dieser Ausnahme darfst – und was nicht.

Ausnahme zur Ausübung einer Spezialtätigkeit

Wenn du auf eine ganz bestimmte handwerkliche Tätigkeit spezialisiert bist, aber keinen Meister hast, kannst du dich mit dieser Ausnahmeregelung selbstständig machen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Ausnahmebewilligung für genau diese Spezialtätigkeit beantragen. Hier erfährst du, wann das möglich ist, welche Nachweise du brauchst und worauf du achten musst.

Ausnahmebewilligung bei fortgeschrittenen Alter

Für einen Gesellen mit langjähriger Berufserfahrung ist die Meisterprüfung oft eine Hürde. Zeitliche, finanzielle oder gesundheitliche Gründe machen es im höheren Lebensalter schwer, die Prüfung abzulegen. Deswegen gibt es die Ausnahmeregelung nach §8 HwO für Gesellen ab 47 Jahren oder mehr als 20 Jahren Berufserfahrung. Hier erfährst du, ob du für diese Regelung in Frage kommst, welche Nachweise du brauchst und worauf du achten musst.

Gesamtbetrachtung aller Umstände

Eine Option für atypische individuelle Sonderfälle. Wenn keine andere Ausnahmeregelung auf deinen speziellen Fall zutrifft, kannst du die “Gesamtbetrachtung aller Umstände” beantragen. Diese  Option ermöglicht, dass familiäre, soziale und persönliche Faktoren in deinem Antrag berücksichtigt werden können. Wenn die Meisterprüfung aus verschiedensten privaten Gründen nachweislich nicht zumutbar ist, kann diese Ausnahmebewilligung greifen.

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Muss ich mich mit IT auskennen, um handly zu nutzen?

Nein, die handly App ist so gestaltet, dass du sie ohne Vorkenntnisse bedienen kannst. Alle Funktionen sind abgedeckt und leicht zu finden, nur das Unnötige haben wir automatisiert und läuft im Hintergrund ab, damit du deine Zeit nicht verschwenden musst und Dinge wie zu spät geschriebene Rechnungen vermieden werden. Du bekommst außerdem bei jedem Schritt Unterstützung – entweder direkt in der App oder von deinem persönlichen handly-Partner.

02

Kann ich mit handly auch Rechnungen und Angebote schreiben?

Ja! Du kannst mit wenigen Klicks individuelle Angebote erstellen – inklusive eigener Positionen, Bildern und Preisen. Später wandelst du diese Angebote direkt in Rechnungen um. Alles rechtssicher, schnell und digital.

03

Wie hilft mir handly bei der Kundengewinnung?

handly sorgt dafür, dass du online sichtbar wirst – mit deiner eigenen Website, lokalen Brancheneinträgen, Werbekampagnen und SEO. So wirst du von potenziellen Kunden gefunden und bekommst 2-6 Anfragen pro Tag ohne das du dich um Marketing kümmern musst. Außerdem rufen wir für dich die Anfragen in deinem Namen an um vorzuchecken ob diese deinen Preis für deine Qualität zahlen oder nur ein Vergleichsangebot einholen wollen. So verschwendest du keine Zeit an Pfennigfuchser und kannst Termine nur mit wirklich interessierten Kunden ausmachen.

04

Was kostet handly?

Für unsere Leistungen berechnen wir dir einen kleinen Prozentsatz deines Nettoumsatzes, aber nur für Aufträge die du während unserer Partnerschaft unterschrieben hast. Du zahlst also erst, wenn du den Kunden abgerechnet hast, keine Fixkosten! handly verdient also nur, wenn du verdienst.

05

Was ist mit meinen vorherigen Aufträgen und bisherigen Kundendaten?

Für deine Aufträge, die du vor unserer Partnerschaft unterschrieben hast zahlst du keinen Umsatzanteil an uns. Damit du aber perfekt auf die handly App wechseln kannst helfen wir dir beim Umzug deiner Daten – egal ob aus Excel, einem anderen System oder handschriftlich. Wir übernehmen das für dich, damit du direkt mit handly loslegen kannst.

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