
"Was ist die beste Rechtsform für mich?"
Die Frage ist leider nicht pauschal zu beantworten. Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von vielen Faktoren und deiner individuellen Situation ab. Fragen, die man sich stellen sollte sind z.B.:
Will ich privat haften oder nicht?
Wie viele Gründer/Teilhaber soll es geben?
Wie viel Kapital kann und möchte ich aufbringen?
Wie groß möchte ich wachsen?
Um zu wissen, welche Antworten es auf diese Fragen gibt, folgt hier ein Überblick über die Rechtsformen in Deutschland.
Kapital- vs. Personengesellschaft
Grundsätzlich kann man die Rechtsformen in Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG) und Personengesellschaften (z.B. e.K., GbR) unterteilen. Der größte Unterschied liegt in der persönlichen Haftung bei Personengesellschaften – im Gegensatz zur beschränkten Haftung bei Kapitalgesellschaften. Weitere Unterschiede liegen im Anmeldungsaufwand, den Kosten der Anmeldung, dem Mindestkapital am Anfang und dem Steuersatz auf den Umsatz des Unternehmens.
Was das alles bedeutet, erklären wir einzeln hierunter.
Personengesellschaft: Einzelunternehmen (z.B. Kleingewerbetreibende, e.K.)
Das Einzelunternehmen ist die am häufigsten gewählte Rechtsform, allerdings bedeutet das nicht, dass es die passendste für dich ist. Grundsätzlich ist die Gründung hier am unkompliziertesten und auch am schnellsten. Man muss kein Kapital am Anfang in die Firma einzahlen und es ist nur eine Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt notwendig. Die Kosten zur Anmeldung eines Einzelunternehmens liegen bei 26€ bzw. 15€ (online).
Bei Handwerkern wird das Einzelunternehmen außerdem häufig als Kleingewerbe betrieben, was dazu führt, dass man statt einer Bilanz eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen kann. Erst wenn der Einzelunternehmer laut Gesetz Kaufmann (§1 I & II HGB) ist, wird eine Bilanz und Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Damit kommt auch einher, dass der Einzelunternehmer sich im Handelsregister eintragen muss und damit eingetragener Kaufmann (e.K.) wird.
Zu zahlen sind die private Einkommensteuer des Inhabers und die Gewerbesteuer. Diese berechnet sich aus 3,5% des Gewinns multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz in deiner Stadt. Z.B. in Berlin (Hebesatz 410%) würde die Gewerbesteuer bei einem Gewinn von 20.000€, 2.870€ betragen.

Personengesellschaft: GbR
Anders als beim Einzelkaufmann ist die GbR eine Personengesellschaft, bei der es mehr als nur einen Firmeninhaber gibt. Das bedeutet, dass die Steuer, die jeder Teilhaber der Firma zahlt, auch vom individuellen Einkommensteuersatz abhängt. Die Berechnung der Gewerbesteuer bleibt hier gleich. Auch ist der Anmeldungsaufwand beim Gewerbe- und Finanzamt gleich zum Einzelunternehmen und es ist auch kein Mindestkapital nötig.
Zusammengefasst sind Personengesellschaften gut für den Start und für kleinere Unternehmen geeignet. Bei beiden gibt es einfache Buchführung, womit der Buchführungsaufwand nur mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung überschaubar ist. Außerdem ist der Anmeldungsaufwand relativ niedrig. Allerdings genießen Personengesellschaften keine so hohe Reputation wie Kapitalgesellschaften, auch da die Haftung hier unbeschränkt ist. Dabei haften die Teilhaber mit ihrem Privatvermögen. Das heißt zum Beispiel konkret im Falle einer Insolvenz würde der Inhaber mit seinem Privathaus und seinem Ersparten haften.
Kapitalgesellschaft: GmbH
Etwas anders verhält es sich bei den Kapitalgesellschaften, wie der GmbH. Hier haftet die Firma und nicht jeder Teilhaber einzeln. Dafür ist allerdings der Anmeldeaufwand und die Gründungshürde etwas höher. Um eine GmbH zu gründen, muss man 25.000€ Stammkapital aufbringen, welches auf das Geschäftskonto eingezahlt wird. Außerdem muss man sich zusätzlich zu der Gewerbe- und Finanzamtanmeldung noch im Handelsregister eintragen lassen. Dafür muss der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt werden. Deshalb fallen bei der GmbH Kosten zur Gründung i.H.v. ca. 1.215€ für Notar und Gericht an. Außerdem ist eine GmbH verpflichtet ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen, weshalb auch eine Bilanz erstellt werden muss. Auch verhält es sich hier mit der Steuer etwas anders. Jeder Teilhaber muss für die ausgezahlten Gewinne (nach Beteiligungsanteil) Kapitalertragsteuer i.H.v. 25 % zzgl. 5,5 % Soli auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375 %) zahlen. Außerdem fallen für die Gewinne der GmbH noch Körperschaftsteuer i.H.v. 15,825% und die oben erklärte Gewerbesteuer an.
Bei einer Gewinnausschüttung von 20.000€ wäre das an Kapitalertragsteuer 5.275€. Die Ausschüttung ist kein Muss. Wenn der Gewinn in der GmbH bleibt, fällt diese Steuer nicht an. Allerdings fällt auf jeden Fall die Körperschaftsteuer i.H.v. 3.165€ und die Gewerbesteuer so wie im Beispiel oben 2.870€ an. Hier ist allerdings zu beachten, dass die Einkommenssteuer hier nicht dazu gerechnet werden muss.

Durch die unterschiedliche Art der Steuerberechnung, macht es ab ca. 70.000 - 80.000€ Jahresgewinn Sinn eine GmbH zu haben, da man hier effektiv weniger Steuern im Gegensatz zu einer Personengesellschaft zahlt.
Kapitalgesellschaft UG
Die Unternehmergesellschaft (UG) wird oft auch als Mini-GmbH bezeichnet, da sie im Grund gleich zur GmbH ist. Der Hauptunterschied: Bei der Gründung ist ein Stammkapital von nur 1€ zu erbringen statt 25.000€ bei der GmbH. Der Nachteil liegt hier aber darin, dass verpflichtend 25% des Jahresüberschusses (also Reingewinn auch abzüglich des Geschäftsführergehalts) als Rücklage gebildet werden müssen und nicht ausgezahlt werden können. Das gilt, bis ein Stammkapital von 25.000€ so aufgebaut wurde, ab dem man sich in eine GmbH umwandeln kann.
Zusammengefasst eignen sich Kapitalgesellschaften vor allem für Betriebe mit Wachstumsperspektive oder größerem Haftungsrisiko. Die Haftung ist hier auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – das private Vermögen der Gesellschafter ist also geschützt. Dafür ist der Aufwand bei der Gründung und im laufenden Betrieb deutlich höher. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG benötigen einen notariellen Gesellschaftsvertrag, eine Eintragung ins Handelsregister und unterliegen der Pflicht zur doppelten Buchführung inklusive Bilanzierung. Auch der Jahresabschluss muss veröffentlicht werden. Dafür wirken Kapitalgesellschaften nach außen professioneller – etwa gegenüber Banken, Auftraggebern oder bei der Mitarbeitersuche.
Fazit
Die Auswahl der Rechtsform ist nicht nur reine Formalität, es gibt viele Faktoren und die individuelle Situation zu beachten. Wobei die Anzahl der Teilhaber, Haftung, Mindestkapital und steuerliche Aspekte die wichtigste Rolle spielen. Das kann zugegeben sehr überwältigend wirken. Wenn du dir also unsicher lass dich von einem Steuerberater oder direkt von handlys Gründungsexperten beraten, die schon zahlreiche Gründungen als Partner begleitet haben.

Robin Otto-Tuti
Leiter Partner-Bewerbungen bei handly
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"Was ist die richtige Rechtsform für mich?"
Kapital- vs. Personengesellschaft
Personengesellschaften
Einzelunternehmen
GbR
Kapitalgesellschaften
GmbH
UG
Fazit